Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
für lippische Katzen
- Der Kreis Lippe die hat "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Kreis Lippe vom 05.05.2022" veröffentlicht, die 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
- In dieser Verordnung ist die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen geregelt.
- Es gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten.