Im Gegensatz zum Humanmediziner besitzen wir Tierärzte das Dispensierrecht, d.h. wir sind berechtigt Arzneimittel herzustellen, abzupacken und abzugeben für von uns untersuchte Tiere im aktuellen Behandlungsfall.
Dadurch ist die medikamentöse Versorgung unserer Patienten durch unsere Hausapotheke jederzeit gesichert, d.h. wir halten einen Grossteil der zugelassenen Tierarzneimittel für Sie vorrätig. Benötigt Ihr Tier ein ganz spezielles Medikament, so können wir dieses in der Regel in 1 - 2 Tagen für Sie besorgen.
Wir dürfen allerdings keine Rezepte von Kollegen einlösen, dieses ist normalen Apotheken vorbehalten
Anders als ein Apotheker, dessen Ausbildung sich auf die Versorgung des Menschen konzentriert, sind wir Tierärzte Spezialisten für Tierarzneimittel und kennen die Besonderheiten der verschiedensten Tierarten und -rassen hinsichtlich der Dosierungen, Unverträglichkeiten etc..
Wir dürfen Medikamente ebenso wie der Apotheker nur zur Vernichtung zurücknehmen und nicht erstatten und wiederverwenden.
Weiterhin kennen wir uns als Spezialisten für Tierernährung bestens mit Tierfuttermitteln aus und können Ihnen das optimale Futter für Ihr Tier empfehlen, bzw. ein evtl. notwendiges
Diätfuttermittel
verschreiben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Bestellungen von Arzneimitteln aus dem Internet eventuell gegen bestehende Gesetze verstoßen, zum Beispiel ist der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß Tierarzneimittelgesetz verboten. Desweiteren ergaben Studien u.a. der Zollbehörden, dass z.T. bei mehr als 50% der untersuchten Arzneimittel kein oder zu wenig Wirkstoff enthalten war oder sogar giftige Substanzen nachgewiesen werden konnten. Und sind Sie wirklich sicher, dass die im Internet angegebenen Indikationen und Dosierung wirklich richtig sind? Sind Sie bereit für die evtl. Ersparnis von einigen Euros die Gesundheit oder schlimmstenfalls das Leben Ihres Tieres auf's Spiel zu setzen?
Mittwoch 09.10.2024, 12:56 Uhr
Aktuelles
neue GOT
Seit dem 22. November 2022 ist die neue GOT in Kraft.