Änderung der Tierärztegebührenordnung zum 14. Februar 2020
Die Neufassung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) enthält nun den neuen §3a: "Gebühren für tierärztlichen Notdienst", in diesem Paragrafen wird die Abrechnung im Notdienst geregelt:
- Es wird eine verpflichtende "Notdienstgebühr" in Höhe von € 50,- zzgl. MwSt. eingeführt.
- Im Notdienst muss mindestens mit dem 2-fachen Satz der GOT abgerechnet werden, es kann bis zum 4-fachen Satz der GOT in Rechnung gestellt werden.
- Der Zeiten, in denen die neuen Notdienstgebühren gelten, sind ebenfalls in der GOT geregelt:
- Nacht: von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr am folgenden Tag
- Wochenende: Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
- Feiertag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
- Im Rahmen unserer regulären Sprechstunde bis 19:30 Uhr findet die neue Notdienstgebühr selbstverständlich keine Anwendung.
- Des weiteren wurde auch der Paragraf 9 "Entschädigungen, Wegegeld" geändert: Das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst, es beträgt nun € 3,50 pro Doppel-Kilometer, mindestens jedoch € 13,-.