Hier sollte der Praxiskopf erscheinen
Notdienst-GOT

Änderung der Tierärztegebührenordnung zum 14. Februar 2020

Die Neufassung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) enthält nun den neuen §3a: "Gebühren für tierärztlichen Notdienst", in diesem Paragrafen wird die Abrechnung im Notdienst geregelt:

  • Es wird eine verpflichtende "Notdienstgebühr" in Höhe von € 50,- zzgl. MwSt. eingeführt.
  • Im Notdienst muss mindestens mit dem 2-fachen Satz der GOT abgerechnet werden, es kann bis zum 4-fachen Satz der GOT in Rechnung gestellt werden.
  • Der Zeiten, in denen die neuen Notdienstgebühren gelten, sind ebenfalls in der GOT geregelt:
    • Nacht: von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr am folgenden Tag
    • Wochenende: Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr
    • Feiertag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • Im Rahmen unserer regulären Sprechstunde bis 19:30 Uhr findet die neue Notdienstgebühr selbstverständlich keine Anwendung.
  • Des weiteren wurde auch der Paragraf 9 "Entschädigungen, Wegegeld" geändert: Das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst, es beträgt nun € 3,50 pro Doppel-Kilometer, mindestens jedoch € 13,-.

Sprechzeiten: Montag-Freitag: 9:00-10:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag: 18:00-19:30 Uhr