Hier sollte der Praxiskopf erscheinen
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
für lippische Katzen
  • Der Kreis Lippe die hat "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Kreis Lippe vom 05.05.2022" veröffentlicht, die 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
  • In dieser Verordnung ist die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen geregelt.
  • Es gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten.

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