Durch eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung", einer Bundesverordnung, werden zum 22. November 2022 die Gebüren für tierärztliche Leistungen geändert.
Diese Anpassung der Gebührenordnung war lange überfällig.
- Die neuen Gebühren basieren auf einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen wissenschaftlich fundierten Studie aus dem Jahr 2020, um die Kostendeckung der GOT zur gewährleisten.
- Bitte bedenken SIe, dass diese aktuelle maßvolle Gebührenanpassung noch nicht einmal die Inflation ausgleicht.
- Die bis zu 75% des Umsatzes betragenen Praxiskosten sind noch in weit höherem Maße als die Inflation angestiegen.
- Die Entwicklungen des aktuellen Jahres spiegeln sich in diesen Gebühren ebenfalls nicht wider.
- Gemäß §5 der GOT (neu) ist eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlichnicht unzulässig. Daher sind wir gehalten unsere Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
- Schauem Sie sich in diesem Zusammenhang bitte auch eine Talkrunde der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) an.
Warum existiert überhaupt eine Gebührenordnung?
- Der Wettbewerb zwischen den TierärtzInnen soll nicht über den Preis stattfinden, sondern in ersten Linie über die Leistung.
- Eine durch eine gesetzliche Regelung angemessene vergütung soll folgendes sicherstellen:
- Durch Fort- und weiterbildung sowie Investitionen soll dem Qualitätsanspruch der TierhalterInnen nachgekommen werden.
- Eine angemessene Bezahlung der MitarbeiterInnen soll so sichergestellt werden.
- Ein hohes tierärztliches Qualitätsniveau dient dem Tier- und Verbraucherschutz (durch gesunde und rückstandsfreie Tiere in der Landwirtschaft).